Ist Bocholts Bürgermeister im Rat überfordert? 

Bürgermeister Thomas Kerkhoff hat offenbar regelmäßig Probleme im Umgang mit der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt und der Gemeindeordnung NRW. So sieht es Rainer Sauer, der Vorsitzende der Wählergemeinschaft Soziale Liste Bocholt. In der Ratssitzung am Mittwoch (24.Mai) sei es ebenso nicht korrekt gelaufen. Dazu listet die Wählergemeinschaft eine Reihe von Vorgängen auf und erklärt dazu: :

Der Bürgermeister behauptet: Die Fragesteller*innen einer Einwohneranfrage dürfen in der Stadtverordnetenversammlung keine Zusatzfragen stellen (29. März). 

Tatsache ist: Es sind bei der Behandlung der Fragen bis zu drei Zusatzfragen in der Stadtverordnetenversammlung möglich.

Der Bürgermeister behauptet: Die Redezeit für Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung beträgt 3 Minuten, für Fraktionsvorsitzende 5 Minuten (24. Mai).

Tatsache ist: Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt sieht für alle Stadtverordneten eine Redezeit von 3 Minuten vor.

Der Bürgermeister behauptet: Der Änderungsantrag der Sozialen Liste Bocholt zur Rathaussanierung sei verspätet eingegangen (24.Mai).

 Tatsache ist: Dafür gibt es keine Fristen. Änderungsanträge können selbst noch in der Stadtverordnetenversammlung gestellt werden, wenn die Anträge zur Behandlung anstehen. 

Der Umgang mit Anträgen ist ein dickes Problem

Und: Der Bürgermeister stellt zunächst die Anträge/Änderungsanträge, die den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung schriftlich zugegangen sind, vor. Dann erläutert er direkt seine Position dazu, erst dann erhalten die Antragsteller*innen Gelegenheit ihre Anträge nochmals persönlich zu begründen (Zuletzt am 24.Mai).

In mehrerer Hinsicht entspricht das nicht den Regularien der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt und auch nicht der Gemeindeordnung NRW. Zu allererst ist nämlich den Antragsteller*innen das Wort zu erteilen, damit diese ihre Anträge/Änderungsanträge nochmals vorstellen und begründen können. Sollte der Bürgermeister zu den Anträgen / Änderungsanträgen eine Gegenrede halten wollen, müsste er zudem eine der stellvertretenden Bürgermeisterinnen darum bitten, die Leitung der Stadtverordnetenversammlung zu übernehmen, was er aber so nicht praktiziert. Denn nur so wäre die Neutralitätspflicht des Bürgermeisters bewahrt. 

Auffällig dabei ist auch, dass die Fraktionen dies mit sich machen lassen. Wenn unbequeme Anträge /Änderungsanträge anstehen, ist es vielleicht auch wohltuend, weil man sich dann hinter dem Bürgermeister verstecken kann, statt selber Farbe zu bekennen und zu dem zu stehen, was man an Meinung hat. Gerade bei der millionenteuren Rathaussanierung sollte Mut zur Meinung bestehen, anstelle andere für sich Reden zu lassen und es dann am Ende einfach nur abzunicken. 

Verwaltungsjurist und Jahre lange Erfahrungen als Bürgermeister

Fazit: Kerkhoff ist Verwaltungsjurist und seit fast zehn Jahren führt er das Amt des Bürgermeisters aus, vormals in Gescher. Er muss also wissen, wie man eine Ratssitzung ordnungsgemäß durchführt. Oder sollen so – bezüglich der Umgang mit den Anträgen – seine Interessen und die der CDU-Fraktion bewahrt oder durchgesetzt werden?

Parlamentarische Demokratie geht anders. Daher ist der Bürgermeister dringend gefordert, sein Wirken und Handeln in der Stadtverordnetenversammlung zu überdenken und die Regularien dazu einzuhalten.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar