Stichwort „Unterkunft für Geflüchtete“: Bürgerbegehren und sozialer Wohnungsbau?

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens behaupten: Dass die Container nach drei Jahren wieder abgerissen werden müssten. Stattdessen sollten dort Wohnblöcke gebaut werden. Dies sei nachhaltiger und man hätte so theoretisch sozialen Wohnungsbau geschaffen (s. Videobeitrag vom 18.07.2023).

Tatsache ist: In der Ratssitzung am 29.03.2023 wurde klipp und klar erklärt und im Protokoll aufgenommen, dass nach Ablauf der Frist im Jahr 2027 für das Grundstück „Auf dem Takenkamp“ Bauplanungsrecht bestehen soll, sodass dies für den Einfamilienhausbau genutzt werden kann. Auch wurde dies so in den Bürgerversammlungen erklärt. Die zukünftige Planung für das Grundstück „Auf dem Takenkamp“ steht also bereits. Zudem ist dieses Thema  überhaupt gar nicht Gegenstand des Bürgerbegehrens.

Tatsache ist auch: Sollten die Container nicht mehr gebraucht werden und diese gemietet sein, werden sie an den Vermieter zurückgehen. Ansonsten werden die Container erfahrungsgemäß für andere Zwecke und/oder an anderer Stelle weiterverwendet. 

Alles andere ist Augenwischerei. 

Denn den Initiatoren des Bürgerbegehrens geht es nur darum, die geplante Unterkunft für Geflüchtete „Auf dem Takenkamp“ unter allen Umständen zu verhindern! Aber irgendwo müssen die Geflüchteten doch hin!

Die Würde des Menschen ist unantastbar! 

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