Gleichbehandlung: Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht

Aktualisiert am 1. September, 21.10 Uhr.

Bärbel Sauer, kurz vor Beginn der Ratssitzung am Mittwoch.

Ratsfrau Bärbel Sauer hat über die Anwaltskanzlei Stank & Staudinger beim Verwaltungsgericht Münster einen „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung“ eingereicht. Der Grund: Bärbel Sauer gehört dem Stadtrat mehr als zehn Jahren mit Sitz und Stimme an. Dort ist sie für die Soziale Liste Bocholt reingewählt worden. Im Abstimmungsheft für die geplante Abstimmung zum Bürgerentscheid am 22. Oktober darf sie sich nicht äußern. Die Gemeindeordnung sieht es aber so vor. Dieses Abstimmungsheft geht den rund 58.000 Wahlberechtigten mit den Wahlunterlagen für die Abstimmung zum Bürgerentscheid per Post zu. Die Fertigstellung der Druckvorlage für das Abstimmungsheft ist bereits für Freitag geplant. Daher auch der Eilantrag.

Bürgermeister versteckt sich hinter der Mustersatzung

Letzen Samstag hat Bärbel Sauer ihren Anspruch auf Aufnahme in das Antragsheft gegenüber Bürgermeister Thomas Kerkhoff schriftlich eingefordert. Daraufhin wurde ihr aus dem Bürgermeisterbüro mitgeteilt, dass sie als Einzelvertreterin im Rat der Stadt Bocholt lediglich das Recht habe, auf ihren Wunsch hin ein Votum abzugeben, nicht aber eine sachliche Begründung. Statt einer Ablehnungs-Begründung erhielt sie lediglich die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW für die Durchführung von Bürgerentscheiden. Die Satzung der Stadt orientiere sich an die Mustersatzung, heißt es im Antwortschreiben. Davon zeigt sich Bärbel Sauer jedoch unbeeindruckt. „Denn diese Satzung hält den verfassungsrechtlichen Grundsätzen und den Vorschriften der Gemeindeordnung NW nicht Stand“, ist sich Bärbel Sauer sicher. „Wirkliche und nachvollziehbare Ablehnungsgründe hat die Stadt bisher nicht geliefert“, sagt sie.

Für Gleichbehandlung bei der Mandatsausübung als Ratsmitglied

Nach Meinung des Bürgermeisters dürfen nur die Fraktionen dazu eine Begründung im Abstimmungsheft abgeben. Bärbel Sauer hält dies für einen ungeheuerlichen Vorgang und kann es einfach nicht nachvollziehen. „Denn im Rat darf ich als gewählte Stadtverordnete zu der geplanten Container-Unterkunft für Geflüchtete „Auf dem Takenkamp“ reden und abstimmen. Meine Meinung und Auffassung dazu jedoch nicht schriftlich im Abstimmungsheft kundtun, das ist gelinde gesagt ein „Witz auf Socken“. Und: „In dieser Frage unterscheidet die Gemeindeordnung nicht nach Fraktion und fraktionslosen Ratsmitgliedern, im Gegenteil. Nach meiner Auffassung ist dies ein klarer Fall der Behinderung meiner Ratstätigkeit und so gegen die Gleichbehandlung der Mandatsausübung.“

Leider abgewiesen. Bärbel Sauers Auffassung dazu:

Das Verwaltungsgericht Münster hat meinen Antrag leider nicht entsprochen.  

Nun geht es in die zweite Runde vor dem Oberverwaltungsgericht. 

Die Berufung dazu muss bis zum 15. September erfolgen. Vorher habe ich noch einen Anwaltstermin.

Die Abweisung meines Antrages kann ich nicht nachvollziehen. Eine Schlechterstellung gegenüber anderen Ratsmitgliedern, die einer Fraktion angehören, soll gerechtfertigt sein. Eine Begründung dazu gibt es jedoch nicht. Dies ist ein Punkt der Antragsabweisung. 

Meine Auffassung dazu: Schließlich sind doch alle Ratsmitglieder, egal ob sie einer Fraktion angehören oder fraktionslos sind, als Mitglied des Rates durch die Kommunalwahl von den Bürgerinnen und Bürgern legitimiert worden…

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