Unterschriften-Aktion: Für besseres Stadtklima und bessere Aufenthaltsqualität

Wir, die Soziale Liste Bocholt, bleiben bei unserem Ziel: „Für mehr Grün, mehr Bäume und mehr Sitzbänke“ auf dem Neutorplatz vor der Stadtsparkasse der Innenstadt. Schon mehrere hundert Bürger*innen haben unseren Appell dazu unterschrieben. Dieser richtet sich an den Rat und an die dafür Verantwortlichen.

Am Freitag (15. September) dieser Woche wird die Aktion fortgesetzt. In der Zeit von 15 Uhr bis 18 Uhr können alle Bürger*innen mitmachen und dafür unterschreiben. Und zwar in der Fußgängerzone, Neustraße, vor der Sparkasse Westmünsterland

Neben dem Klimaschutz verfolgen wir mit der Aktion auch das Ziel, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu verbessern.

Hier geht es zur Online-Unterschrift – einfach anklicken!

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Schade: Feuerwehr-Chef verlässt Bocholt

Bocholts oberster Chef der Feuerwehr Thomas Deckers hat sich entschieden, die Verwaltung zu verlassen und in der fast 90 km entfernten Stadt Düsseldorf eine neue Tätigkeit aufzunehmen. Im Innenministerium soll Deckers nach Medieninformation künftig für das Referat Brand- und Katastrophenschutz NRW zuständig sein. Das ist natürlich sein gutes Recht!

Dank des Feuerwehr-Chefs hat Bocholt im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und der Feuerwehr- und Rettungsakademie sogar über Bocholt hinaus von sich reden gemacht und hohe Anerkennung erreicht. Noch letzte Woche hatte der WDR landesweit Live über die gute Arbeit der Bocholter Feuerwehr berichtet. Wenn man dann aber liest, dass der Feuerwehr-Chef erst am Freitag letzter Woche den Bürgermeister über seine berufliche Veränderung unterrichtet hat, stellt sich die Frage, wieso war der Bürgermeister nicht eher darin eingebunden?

Es bleibt zu hoffen, dass nicht noch mehr Führungskräfte überraschend aus der Verwaltung abwandern – und am Ende nicht alle nach einer Nase tanzen müssen. Denn wie heißt es so schön: „Bocholt gemeinsam gestalten“ Derzeit ist davon aber weit und breit nichts zu spüren und zusehen! Eher ist allgemein der Eindruck vorhanden, dass Bocholt nur von einer Person gemanagt wird.

Die Pressemitteilung der Stadt Bocholt dazu vom 11. September 2023 – einfach anklicken!

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Container-Unterkunft: Gibt es zum Standort „Takenkamp“ eine Alternative und/oder eine Einigungsmöglichkeit? Hier die Antworten aus der Ratssitzung:

Aufgrund einiger Nachfragen aus der Bevölkerung hat Ratsfrau Bärbel Sauer (Soziale Liste) in Sachen der geplanten Container-Unterkunft für Geflüchtete an der Straße „Auf dem Takenkamp“ in Bocholt-Biemenhorst in der Ratssitzung am 30. August nochmal einige Fragen zum Standort und zur Einigungsmöglichkeit an den Bürgermeister gestellt. Die Fragen und Antworten sind nachfolgend aufgeführt.

Frage 1: Gibt es außerhalb des „Takenkamps“ im Stadtteil Biemenhorst eine Alternativ-Möglichkeit für die Unterbringung der 250 Geflüchteten?

Antwort: Eine Alternativmöglichkeit für die benannte Unterbringung ist aus Sicht der Stadt Bocholt im Stadtteil Biemenhorst nicht vorhanden.

Zudem ist zu beachten, dass am Standort „Auf dem Takenkamp“ eine temporäre Unterbringung höchstens bis zum Ablauf des Jahres 2027 vorgesehen ist und die Fläche danach für Wohnbebauung genutzt werden soll.

Frage 2: Gibt es außerhalb des „Takenkamps“ im Raum Bocholt Alternativ-Möglichkeiten für die Unterbringung der 250 Geflüchteten?

Antwort: Aus Sicht der Stadt Bocholt bestehen zum bisher avisierten Standort durchaus Alternativmöglichkeiten in vergleichbarer Größenordnung. Diese sind aber bisher im direkten Vergleich aus diversen Gründen nicht oder nur nachrangig in Betracht gezogen worden.

Die Entscheidung für die Fläche auf dem Takenkamp wurde insbesondere aufgrund folgender Grundlagen getroffen:

– Verfügbarkeit der Fläche / Eigentum der Stadt Bocholt

– Größe, Zuschnitt und Erreichbarkeit der Fläche

– Keine bisher entgegenstehende Nutzung oder Planung

– planungsrechtliche Zulässigkeit

– Verträglichkeit in Bezug auf die Verteilung von Geflüchteten im Stadtgebiet

Innerhalb dieser Kriterien kamen in unserer Betrachtung auch weitere vergleichbare Flächen für die Nutzung als Standort der Flüchtlingsunterbringung in Betracht.

Dies waren beispielsweise eine Fläche im Norden (sog. „Dreiecksfläche“ Alfstraße/Markgrafenstraße), eine Fläche im Osten (Heutingsweg), eine Fläche im Westen (intensivere Nutzung Stadion am Kaisergarten).

Frage 2.1: Wenn ja, wo genau?

Antwort:

s.o.

Frage 2.2: Wenn nein, könnten in Bocholt dann keine weiteren Geflüchteten aufgenommen werden?

Antwort: Dies ist rechtlich nicht möglich. Die Zuweisungen würde auch im Falle der Nicht-Nutzung der Fläche auf dem Takenkamp nicht ausgesetzt oder geringer. Vielmehr würde es aus Sicht der Stadt Bocholt jedoch deutlich schwieriger, aufwendiger und teurer eine Unterbringung zu gewährleisten.

Entsprechend dem Betreuungskonzept erfolgt die Unterbringung in drei Wohnstufen. Dies sind das betreute Erstwohnen (Stufe 1), das betreute Außenwohnen (Stufe 2) und das verfestigte Wohnen (Stufe 3). Weitere Unterkünfte bzw. Wohnstufen gibt es nicht.

Zur Erstunterbringung stehen derzeit weiterhin die Unterkünfte Yupidu mit 160 Plätzen und die Sporthalle der Overbergschule mit 50 Plätzen zur Verfügung. Zum Yupidu sei angemerkt, dass der geschlossene Vertrag zum 31.12.2024 ausläuft. Eine Unterbringung kann unter Berücksichtigung erforderlicher Rückbauarbeiten nur bis Ende Oktober 2024 erfolgen.

Entwicklungsmöglichkeiten weiterer Standorte, insbesondere die Anmietung leerstehender Gebäude befinden sich dauerhaft in Prüfung. In die Betrachtung fließen u.a. Wirtschaftlichkeitsaspekte, Brandschutzbelange und der erzielbare Nutzen im Verhältnis zum gegenüberstehendem Aufwand ein. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre zu Fluchtbewegungen wird die Stadt Bocholt die Kapazitäten für die Versorgung Geflüchteter erweitern müssen, um nachhaltig gut aufgestellt zu sein, bei Schwankungen handlungsfähig zu bleiben und um kostenintensive Alternativen (z.B. Hotelunterbringung, Anmietung von privatem Wohnraum) sowie den Rückgriff auf Sport- und Festhallen bei kurzfristiger Handlungsnotwendigkeit zu vermeiden.

Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Geflüchtete aufzunehmen, sodass diesbezüglich wenig Handlungsspielraum besteht.

Langfristig strebt die Verwaltung möglichst eine Gleichverteilung innerhalb des Stadtgebietes in festen Wohnbauten an. Die Entwicklung bedarf jedoch eines längeren Prozesses. Kriterien für die Identifikation eines Standortes sind dabei u.a. Planungsrecht, Eigentumsverhältnisse, Integrationsmöglichkeiten, infrastrukturelle Anbindung.

Frage 3: Besteht aus Sicht der Verwaltung eine Einigungsmöglichkeit mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids?

Antwort: Das Bürgerbegehren durchläuft mehrere Verfahrensschritte, ehe es zu einem Bürgerentscheid kommt. Sofern die Stadtverordnetenversammlung nach pflichtgemäßem Ermessen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellt, muss die Stadtverordnetenversammlung politisch entscheiden, ob dem Bürgerbegehren entsprochen wird oder ob diesem nicht entsprochen wird.

Sofern diesem nicht entsprochen wird, folgt ein Bürgerentscheid. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Ein Entsprechen i.S.d. § 26 Abs. 6 Satz 5 GO NRW ist nicht anzunehmen, wenn der Rat die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme einschränkt und damit verändert.

Rechtlich gesehen, kann daher eine Einigung erzielt werden, sofern die Stadtverordnetenversammlung sich dem Bürgerbegehren anschließt. Verwaltungsseitig kann nicht eingeschätzt werden, ob eine Einigungsmöglichkeit mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens besteht.

Aufgrund der spezifischen Fragestellung und der Tatsache, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens entscheiden, ob sie im Falle, dass die Stadtverordnetenversammlung sich nicht ihrem Begehren anschließt, einen Bürgerentscheid durchführen wollen, liegt diese Option bei den Initiatoren.

Frage: 3.1 Wenn ja, wie könnte diese genau aussehen?

Antwort:

s.o.

Frage 3.2: Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

s.o.

Frage 3.3: Gab es bisher mit den Initiatoren darüber Gespräche?

Antwort:

s.o.

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Gleichbehandlung: Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht

Aktualisiert am 1. September, 21.10 Uhr.

Bärbel Sauer, kurz vor Beginn der Ratssitzung am Mittwoch.

Ratsfrau Bärbel Sauer hat über die Anwaltskanzlei Stank & Staudinger beim Verwaltungsgericht Münster einen „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung“ eingereicht. Der Grund: Bärbel Sauer gehört dem Stadtrat mehr als zehn Jahren mit Sitz und Stimme an. Dort ist sie für die Soziale Liste Bocholt reingewählt worden. Im Abstimmungsheft für die geplante Abstimmung zum Bürgerentscheid am 22. Oktober darf sie sich nicht äußern. Die Gemeindeordnung sieht es aber so vor. Dieses Abstimmungsheft geht den rund 58.000 Wahlberechtigten mit den Wahlunterlagen für die Abstimmung zum Bürgerentscheid per Post zu. Die Fertigstellung der Druckvorlage für das Abstimmungsheft ist bereits für Freitag geplant. Daher auch der Eilantrag.

Bürgermeister versteckt sich hinter der Mustersatzung

Letzen Samstag hat Bärbel Sauer ihren Anspruch auf Aufnahme in das Antragsheft gegenüber Bürgermeister Thomas Kerkhoff schriftlich eingefordert. Daraufhin wurde ihr aus dem Bürgermeisterbüro mitgeteilt, dass sie als Einzelvertreterin im Rat der Stadt Bocholt lediglich das Recht habe, auf ihren Wunsch hin ein Votum abzugeben, nicht aber eine sachliche Begründung. Statt einer Ablehnungs-Begründung erhielt sie lediglich die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW für die Durchführung von Bürgerentscheiden. Die Satzung der Stadt orientiere sich an die Mustersatzung, heißt es im Antwortschreiben. Davon zeigt sich Bärbel Sauer jedoch unbeeindruckt. „Denn diese Satzung hält den verfassungsrechtlichen Grundsätzen und den Vorschriften der Gemeindeordnung NW nicht Stand“, ist sich Bärbel Sauer sicher. „Wirkliche und nachvollziehbare Ablehnungsgründe hat die Stadt bisher nicht geliefert“, sagt sie.

Für Gleichbehandlung bei der Mandatsausübung als Ratsmitglied

Nach Meinung des Bürgermeisters dürfen nur die Fraktionen dazu eine Begründung im Abstimmungsheft abgeben. Bärbel Sauer hält dies für einen ungeheuerlichen Vorgang und kann es einfach nicht nachvollziehen. „Denn im Rat darf ich als gewählte Stadtverordnete zu der geplanten Container-Unterkunft für Geflüchtete „Auf dem Takenkamp“ reden und abstimmen. Meine Meinung und Auffassung dazu jedoch nicht schriftlich im Abstimmungsheft kundtun, das ist gelinde gesagt ein „Witz auf Socken“. Und: „In dieser Frage unterscheidet die Gemeindeordnung nicht nach Fraktion und fraktionslosen Ratsmitgliedern, im Gegenteil. Nach meiner Auffassung ist dies ein klarer Fall der Behinderung meiner Ratstätigkeit und so gegen die Gleichbehandlung der Mandatsausübung.“

Leider abgewiesen. Bärbel Sauers Auffassung dazu:

Das Verwaltungsgericht Münster hat meinen Antrag leider nicht entsprochen.  

Nun geht es in die zweite Runde vor dem Oberverwaltungsgericht. 

Die Berufung dazu muss bis zum 15. September erfolgen. Vorher habe ich noch einen Anwaltstermin.

Die Abweisung meines Antrages kann ich nicht nachvollziehen. Eine Schlechterstellung gegenüber anderen Ratsmitgliedern, die einer Fraktion angehören, soll gerechtfertigt sein. Eine Begründung dazu gibt es jedoch nicht. Dies ist ein Punkt der Antragsabweisung. 

Meine Auffassung dazu: Schließlich sind doch alle Ratsmitglieder, egal ob sie einer Fraktion angehören oder fraktionslos sind, als Mitglied des Rates durch die Kommunalwahl von den Bürgerinnen und Bürgern legitimiert worden…

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Rathausprojekt: Bürgerbeteiligung – jetzt!

Die Rathaussanierung ist ein großes Desaster.

In der Ratssitzung am kommenden Mittwoch (30. August) beantragt die Soziale Liste Bocholt in Sachen Rathaussanierung die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids.

„Bocholts Bürgerinnen und Bürger können bei so einem Projekt nicht noch länger außen vor bleiben – auch und besonders mit Blick auf die gravierenden Änderungen hinsichtlich der Kosten und Maßnahmen. Dies rechtfertigt allemal eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger“, heißt es in dem Änderungsantrag.

Kulturfabrik mit Stadttheater, Veranstaltungssaal und Stadtmuseum statt Luxussanierung!

Die Stadtverordneten sollen über folgende Anträge abstimmen:

1. Zur Klärung der politischen Willensbildung der Bocholter Bürgerinnen und Bürger führt die Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage des § 26 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) einen Ratsbürgerentscheid durch.

2. Zur Abstimmung steht folgende Fragestellung:

„Sind Sie dafür, dass im Rathaus Berliner Platz 1 bei Beibehaltung des Theatersaales ein Veranstaltungssaal entsteht und das Stadtmuseum untergebracht wird, hingegen im „Gigaset-Gebäude“ und in den eventuell erforderlichen Anbauten die Stadtbeschäftigten und die Fachbereiche verbleiben bzw. untergebracht werden, die vor dem Umzug im Rathaus waren?“

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung der Abstimmung unverzüglich vorzubereiten.

4. Der Grundsatzbeschluss zur Rathaussanierung vom 14.03.2018 und weitere Beschlüsse dazu werden aufgehoben.

Ratsfrau Bärbel Sauer begründet die Bürgerbeteiligung so:

„Die Stadtverordnetenversammlung hat im März 2018 beschlossen, das Rathaus zu sanieren. Seither sind die Kosten kontinuierlich angestiegen von 37,5 Millionen Euro im Jahr 2017 bis heute auf mehr als 78 Millionen Euro. Der Auszug der Stadtbeschäftigten erfolgte im Jahr 2018. Der Wiedereinzug sollte im Jahr 2021 erfolgen, dann im Jahr 2024 und nun schließlich im Jahr 2025. Das Architekturbüro Paul Böhm geht beim Wiedereinzug frühestens vom Jahr 2027 aus. Aufgrund der schleppenden Baumaßnahmen scheint ein noch späterer Zeitpunkt aber eher realistischer zu sein.

Den Wahnsinn stoppen!

Die Kosten gehen ins unermessliche. Der Kauf des Gigaset-Gebäudes steht im Zusammenhang mit der Rathaussanierung und löst so weitere Kosten aus. Am Ende werden die Maßnahmen mit sicherer Wahrscheinlichkeit weit mehr als 100 Millionen Euro an Steuergelder verschlingen. Diesen Wahnsinn gilt es zu stoppen.

Gigaset-Gebäude als Verwaltungsstandort für die Stadtbeschäftigten!

Jetzt muss eine alternative Lösung her, indem im Rathaus das Stadtmuseum einzieht und dort ein Veranstaltungssaal entsteht. Und: Das Stadttheater verbleibt weiterhin im Rathaus. So hätte Bocholt eine „Kulturfabrik“. Im Gigaset-Gebäude und in den eventuell erforderlichen Anbauten verbleiben hingegen die Stadtbeschäftigten und Fachbereiche bzw. werden die untergebracht, die vor dem Umzug im Rathaus waren. Dies spart Geld, Zeit und Kapazitäten – und Bocholt kann so wieder nach vorne blicken. Bocholt hätte sodann neben den so wichtigen Veranstaltungssaal auch ein neues Domizil für das wegen Brandschutzmängel gefährdete Stadtmuseum.“

Hier geht es zu der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 30. August – einfach den Link anklicken!

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Stadtaufträge für die heimische Wirtschaft

Bärbel Sauer von der Sozialen Liste appelliert in der jüngsten Ratssitzung an die Stadtverwaltung Bocholt, Unternehmen aus Bocholt zu beauftragen, wenn Aufträge wie etwa die Herstellung und der Druck von Briefköpfen, Einladungen, Innenbeschriftungen oder die Anfertigung einer PowerPoint Präsentation extern an Werbefirmen vergeben werden. 

Der Hintergrund : Eine Werbefirma aus Gescher wirbt im Internet damit, dass sie dazu Aufträge von der Stadt Bocholt erhalten habe. Bürgermeister Thomas Kerkhoff rechtfertigte dies so: “Wie man es macht, macht man es verkehrt. Bei der Größe unserer Stadt neigt man dazu, wenn ich einen nehme, habe ich trotzdem acht nicht ausgewählt.“ Außerdem gab er technische Gründe dafür an – und nannte hier die Erstellung der PowerPoint Präsentation. 

Bärbel Sauer erwiderte, dass sie der Verwaltung nicht reinreden wolle, aber in Bocholt alles an Werbefirmen vorhanden sei und man diese Firmen nicht vergraulen  dürfe. Und: „Ich sehe gute Gründe, Bocholter Firmen voranging mit öffentlichen Aufträgen zu beauftragen, statt nach Gescher solche Aufträge zu vergeben“, sagt sie. 

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So die Antworten der Stadt Bocholt zu Geflüchteten und zum Wohnungsbau:

Mit Blick auf die geplante Unterkunft für Geflüchtete „Auf dem Takenkamp“ und der weiteren geplanten Standorte hat die Soziale Liste Bocholt eine umfangreiche Ratsanfrage gestartet. Diese wurde nun in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16. August von Bürgermeister Thomas Kerkhoff beantwortet.

Einige der Themen davon waren in den letzten Wochen immer wieder Gegenstand des Bürgerbegehrens. Bärbel Sauer, Stadtverordnete für die Soziale Liste Bocholt, hat einige Antworten hinterfragt, besonders zum Thema „sozialer Wohnungsbau“ und „bezahlbarer Wohnraum.“ Nach unserer Auffassung wird seitens der Stadtpolitik und der Stadt Bocholt in diesem Bereich viel zu wenig getan und sich all’ zu schnell hinter den privaten Wohnungsbaugesellschaften versteckt.

Auch wenn die Stadt Bocholt es anders beurteilt und sich dabei hinter einer von ihr im Auftrag gegebenen Studie „Zukunftsprognose der InWIS Forschung“ verschanzt, haben wir eindeutig zu wenig Wohnungen und eine starke Nachfrage nach bezahlbaren Wohnraum. Diese Beraterfirma sieht lediglich einen Bedarf von 100 Wohnungen für den Zeitraum 2021 bis 2035 vor. Dies stimmt keinesfalls mit den vielen Anfragen an uns und mit unserer Internet-Befragung überein. Deswegen halten wir die Gründung einer Städtischen Wohnungsbaugesellschaft für ein gutes Instrument, um schnell und regulierend die Bedarfe zu organisieren. Einen Antrag dazu von uns haben die Ratsfraktionen und der Bürgermeister im letzten Jahr abgelehnt. Bei dem Thema bleiben wir aber weiterhin dran.

Die Fragen und Antworten sind nachfolgend aufgeführt:

AF (34/2023) der Sozialen Liste – Unterbringung von Geflüchteten in Bocholt – Antworten

Anmerkung zu unserer Ratsanfrage: Für März 2024 sind „Auf dem Takenkamp“ 250 Geflüchtete eingeplant. Für weitere 620 Geflüchtete werden in Bocholt zurzeit weitere Unterkünfte geplant.

1. Woher hat die Verwaltung die Zahlen?

Antwort: Die Zahlen stammen von der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg. Dort findet sich die Verteilstatistik über die Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge-nrw/informationen-fuer- kommunen/zuweisung-nach-dem-fluechtlingsaufnahmegesetz

Auf der Internetseite findet sich ebenfalls die Verteilstatistik über die Zuweisung von anerkannten Flüchtlingen (Wohnsitzauflage): https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge-nrw/informationen-fuer- kommunen/zuweisung-von-anerkannten-fluechtlingen-wohnsitzauflage

2. Wie viel Geflüchtete befinden sich aktuell in Bocholt?

Antwort: Laut der Ausländerbehörde leben (Stand: 09.08.2023) zurzeit 676 Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine, 141 Personen im laufenden Asylverfahren und 110 Personen mit Duldung in Bocholt (= 927).

Anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte oder Personen mit Abschiebehindernissen sind in diesen Zahlen nicht erfasst. Denn aufgrund ihrer guten Bleibeperspektive werden diese Personen nicht als Geflüchtete im Sinne der Anfrage (Geflüchtete ist keine Legaldefinition) gesehen.

3. Wie viel Geflüchtete befinden sich in wie vielen angemieteten Wohnungen?

Antwort: Es befinden sich aktuell 641 Geflüchtete in 174 angemieteten Wohnungen.

4. Wie viele Geflüchtete befinden sich in welcher Größenordnung / Anzahl in Einrichtungen der Stadt Bocholt?

Antwort: Mit dem Stand 15.07.2023 (Erhebungszeitpunkt Dashboard) lebten 110 Geflüchtete Menschen in den beiden Erstaufnahmeeinrichtungen (ehemals Yupidu und Gelände des SC 26 Bocholt).

5. Wie viele Geflüchtete befinden sich in wie vielen Wohn- Containern?

Antwort: Auf dem Gelände des SC 26 befinden sich 12 mobile Raumeinheiten (Container) für Einzelpersonen, die mit max. 4 Personen pro Container belegt werden können (WC extra). Diese sind aktuell noch nicht belegt. Dann haben wir noch mobile Raumeinheiten für Familien. Das sind 3 Wohncontainer, bestehend aus Doppelcontainern. In diesen mobilen Raumeinheiten wohnen aktuell 12 Geflüchtete.

6. Gibt es weitere Unterkünfte, die hier nicht aufgeführt sind? Wenn ja, welche?

Antwort: Entsprechend dem Betreuungskonzept erfolgt die Unterbringung in drei Wohnstufen. Dies sind das betreute Erstwohnen, das betreute Außenwohnen und das verfestigte Wohnen. Weitere Unterkünfte / Wohnstufen gibt es nicht.

7. Warum werden nicht vorrangig Objekte für die Unterbringung von Geflüchteten angemietet oder gekauft, statt sie in Wohn-Containern unterzubringen?

Antwort: Entsprechend dem Betreuungskonzept erfolgt die Unterbringung in drei Wohnstufen. Dies sind das betreute Erstwohnen, das betreute Außenwohnen und das verfestigte Wohnen. Eine vorrangige Unterbringung in WohnContainern findet nicht statt.

8. Wie ist der Leerstand von Wohnungen und Gebäuden, ob privat oder städtisch, in denen Geflüchtete untergebracht werden könnten?

Antwort: Der Leerstand in den Erstunterkünften, die für die Unterbringung von Geflüchteten vorgesehen sind, variiert stark und hängt wesentlich von der Zuweisung durch die Bezirksregierung und den unterschiedlichen Verweildauern in der ersten Wohnstufe ab. Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen der Ankündigung und der tatsächlichen Zuweisung wird versucht einen gewissen Puffer an Plätzen in den Erstunterkünften zu bilden. Dadurch soll die Handlungsfähigkeit der Stadt Bocholt sichergestellt werden. In den weiteren Wohnstufen ist kein signifikanter Leerstand zu verzeichnen.

9. Gedenkt die Verwaltung für die Unterbringung von Geflüchteten feste Unterkünfte zu errichten, die jetzt oder später als sozialer Wohnungsbau genutzt werden können? Wenn nein, was spricht dagegen?

Antwort: Die Verwaltung stellt bereits diverse feste Unterkünfte zur Verfügung. Deren spätere Nutzung hängt dabei von unterschiedlichen Faktoren ab. Konzeptionen für weitere Unterkünfte befinden sich derzeit noch in der Planungsphase.

10. Was hält die Verwaltung davon, alle Beteiligten – die für die Geflüchteten zuständig sind und/oder sich dafür engagieren – zusammenzubringen, damit sie ihre Arbeit und Erfahrungen mit Geflüchteten öffentlich vorstellen und die Bürgerinnen und Bürger so dann einen Einblick erhalten?

Antwort: Dies ist sowohl für den Standort „Am Takenkamp“ als auch für den Standort auf dem Gelände des SC 26 Bocholt in der Form von „Bürgerversammlungen“ zum Großteil geschehen. Die Verwaltung hat ein sehr hohes Interesse Transparenz zu schaffen und Engagierte als auch Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu informieren.

Auch zukünftig sind weitere Austauschrunden mit den Beteiligten geplant. Zudem gibt es, losgelöst von den beiden genannten Standorten, weitere Arbeitsgruppen mit verschiedenen Akteuren.

Anmerkung zu unserer Ratsanfrage: Die Integration ist der Schlüssel zum Erfolg. Dazu gehört beispielsweise eine Willkommenskultur, ausreichende Angebote in jeglicher Hinsicht und aufeinander zugehen.

11. Wie findet Integrationsarbeit an den größeren Standorten und in den dezentralen Unterbringungseinrichtungen statt?

Antwort: Die Integrationsarbeit erfolgt auf der Grundlage des Betreuungskonzepts, welches sich an den unterschiedlichen Wohnstufen orientiert.

12. Welche Erfahrungen gibt es seitens der Betroffenen, fühlen sie sich integriert?

Antwort: Mit Blick auf die unter Punkt 2 genannten Zahlen ist es naheliegend, dass es vielfältige Erfahrungen und Gefühlslagen geben wird. Die Stadt Bocholt unternimmt alles, damit die Unterbringung und Integration bestmöglich gestaltet wird.

13. Was wird seitens der Stadt unternommen, um Integration zu befördern?

Antwort: Im Bereich der Erstunterkünfte und des dezentralen Wohnens ist die integrative und organisatorische Arbeit mit geflüchteten Menschen ein Schwerpunkt. Eine Vernetzung der Sozialbetreuung mit den Netzwerkpartnern (Quartiersarbeit, Arbeitskreis Asyl, Integrationsrat, …) ist in den Wohnstufen konzeptionell vorgesehen und geregelt. Das Leitbild der Stadt Bocholt „Starkes Miteinander – Starke Stadt“ gibt für die erfolgreich Integrationsarbeit Orientierung.

Anmerkung zu unserer Ratsanfrage: Unabhängig von den Fragen 1 – 13 stellt sich die Frage, wie sieht es zurzeit auf dem Wohnungsmarkt aus, da die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum immens angestiegen ist. 

14. Wie viele geförderte Wohnungen mit Sozialbindungen gibt es aktuell in Bocholt?

Antwort: Laut InWIS seien derzeit 330 öffentlich geförderte Wohnungen durch den Einsatz kommunaler Instrumente gesichert. Die Fertigstellung soll bis 2035 erfolgen.Die Verwaltung verweist auf die Präsentation von Frau Regina Höbel der InWIS Forschung & Beratung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr vom 21.09.2022.

Offizielle Zahlen liefert hier der Bericht zum preisgebundenen Wohnungsbestand:

https://www.nrwbank.de/de/die-nrw- bank/research/preisgebundenerwohnungsbestand/

15. Wie ist aktuell der Bedarf?

Antwort: Die Suche nach bezahlbaren Wohnraum gestaltet sich derzeit nicht nur in Ballungsgebieten als schwierig. Konkrete Zahlen liegen der Stadt Bocholt jedoch nicht vor.

Die Zukunftsprognose der InWIS Forschung & Beratung sieht einen Bedarf von rund 100 Wohnungen für den Zeitraum 2021 bis 2035 vor. Auch hier verweist die Verwaltung auf die Präsentation der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr vom 21.09.2022.

16. Mit welchen konkreten Maßnahmen trägt die Stadt Bocholt zur Verbesserung der Wohnungssituation bei?

Antwort: Die Stadt Bocholt betreibt kommunale Grundstückspolitik indem sie baureife Flächen bereitstellt und Bodenmanagement betreibt. Weiterhin schafft sie Anreize für Investoren durch Kaufpreisvergünstigungen für Flächen des geförderten Wohnungsbaus.

Anhand einer mittelbaren Belegung und Anmietung von Wohnraum unterstützt die Stadt Bocholt die Nutzung des Wohnungsbestandes. Für die effektive Umsetzung der Vorhaben bestehen Kooperationen der Stadt Bocholt mit Wohnungsunternehmen.

Die Stadt Bocholt verweist zudem auf die Präsentation der InWIS aus dem Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr vom 21.09.2022.

Hier unsere Ratsanfrage zum herunterladen und ausdrucken – einfach anklicken!

Hier die Antworten der Stadt Bocholt dazu – einfach anklicken!

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Staatsanwaltliche Ergebnisse wichtiger, als neuer Name für Ewibo!

Seit vier Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld in Sachen der Bocholter Stadttochter Ewibo wegen Korruption und der Veruntreuung von mehreren Millionenbeträgen. Beschlagnahmt wurden weit mehr als 1000 Akten und mehrere Terabyte an Daten.

„Bis jetzt dringt immer nur scheibchenweise etwas raus“, empört sich die Soziale Liste Bocholt.  „Bei diesem Skandal muss es am Ende zu Anklagen kommen. Neben dem ehemaligen Stadtkämmerer und Präsident des FC Bocholts gibt es mehr als 20 weitere Beschuldigte. Doch so richtig glaubt kaum noch jemand, dass es zu Anklagen kommt“, sagt Rainer Sauer, der Vorsitzender der Wählergemeinschaft. Auch dies wäre ein Skandal, sagt er.

Staatsanwalt muss endlich Ergebnisse und Beschuldigte öffentlich machen!

„Die Ewibo versuche ihr Haus unterdessen aufzupolieren, in dem die  Ewibo zukünftig „Isko“ (Innovative Sozialkompetenz) heißen soll.“ Das sei reine Kosmetik, sagt Sauer. „Wichtiger wäre, dass die Staatsanwaltschaft nun endlich mal die Ergebnisse und die dazugehörigen Beschuldigten öffentlich macht.“ Und: „Statt mal wieder sinnlos Steuergelder auszugeben, wäre es eher angebracht, bei der Neuausrichtung der Ewibo Transparenz zu schaffen.“

Tarifvertrag für Beschäftigte längst überfällig!

Endlich müsse nun bei den Beschäftigten ein Tarifvertrag zur Anwendung kommen, statt sie als Arbeitnehmer zweiter Klasse zu behandeln. Denn bei den Stadtbeschäftigten gilt der Tarifvertrag TVöD, während die Ewibo-Beschäftigten davon ausgenommen sind. Dies würde zu weiterer Motivation beitragen, anstatt dies mit einem neuen Firmennamen erreichen zu wollen. Die Ratsfraktionen und der Bürgermeister hatten jedoch im letzten Jahr geschlossen gegen einen Tarifvertrag gestimmt, der bei der Ewibo zur Anwendung kommen sollte.

Von Aufklärung bei der Ewibo keine Spur!

Die Fraktionen, die auch im Ewibo- Aufsichtsrat vertreten sind und der Aufsichtsratsvorsitzende  Thomas Kerkhoff, stehen damit nicht an der Seite der Beschäftigten. Zudem ist seitens des Bürgermeisters von der angekündigten und versprochenen Aufklärung bei der Ewibo weit und breit nichts zu hören und zu sehen.“

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Für mehr Trinkwasserspender statt sie ersatzlos abzumontieren! 

Trinkwasserspender sind gerade jetzt wichtig.

Der öffentliche Trinkwasserspender an der Wesemannstraße wurde abmontiert und nicht ersetzt. Selbst wenn der Wasserspender defekt gewesen wäre, hätten man ihn austauschen müssen.

So ein Wasserspender kostet nach Berechnung der Stadt Bocholt 15.000 €.
Anmerkung: Diese können aber auch günstiger erworben und aufgestellt werden.

Mit Blick auf die Hitzeperioden sind Trinkwasserspender besonders wichtig, auch und gerade für ältere Menschen. Dies war somit keine gute Idee, denn wir brauchen im Gegenteil noch mehr solcher Wasserspender.

Nach der aktuellen Gesetzgebung sind die Städte sogar dazu verpflichtet. Und: Wasserspender gehören nach der Gesetzeslage zur Daseinsvorsorge. Wir werden das Thema in den Rat einbringen.

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Bürger klagt gegen Bürgerbegehren

In der Sondersitzung des Rates am Mittwochabend (9. August) zum Nachtragshaushalt in Sachen Gigaset-Gebäude teilte der Bürgermeister mit, dass ein Bürger beim Verwaltungsgericht Münster eine Klage gegen das Bürgerbegehren eingereicht habe. Mehr wurde dazu nicht gesagt. Ratsfrau Bärbel Sauer hatte bereits in der Ratssitzung am 21. Juni ihre rechtlichen Bedenken gegen das Bürgerbegehren „Takenkamp“ vorgetragen. Als einzige stimmte sie sodann auch gegen die Ratsvorlage. Bei der Beschlussfassung ging es um die rechtmäßige Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. 

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