Stichwort „Unterkunft für Geflüchtete“: Schon gewusst?

  • Bisher gibt es in Bocholt 70 Unterkünfte für Geflüchtete,darunter zwei große Unterkünfte.
  • Biemenhorst war davon bisher ausgenommen.
  • Über die Zuweisung von Geflüchteten in den Kommunen bestimmt nicht Bocholt, sondern die Bezirksregierung Münster.
  • Die Aufnahme von Geflüchteten, die Betreuung, die Integration und alles was dazu gehört, ist stets hervorragend gelaufen.
  • Wer das Bürgerbegehren befürwortet und unterstützt, muss wissen, dass die geplante Unterkunft „Am Takenkamp“ in Biemenhorst – bei Erfolg eines anschließend möglichen Bürgerentscheids – in einen anderen Stadtteil hinkommt und/oder Turnhallen dafür freigezogen werden müssen, die dann für den Schul- und Vereinssport vorerst nicht mehr genutzt werden können.
  • Dafür stehen wir: Wer vor Krieg, Gewalt und Verfolgung Schutz sucht, braucht solidarische Unterstützung.

Übrigens: Bürgerbegehren sind zwar ein wichtiges demokratisches Mittel, um den Willen der Bürgerinnen und Bürger zu verdeutlichen und echte Teilhabe am gestalten der städtischen Politik zu ermöglichen. Vom Bürgerbegehren gegen die beschlossene Unterkunft für Geflüchtete „Auf dem Takenkamp“ in Biemenhorst halten wir jedoch nichts und sehen darin die Gefahr einer zunehmenden Spaltung der Bocholter Bevölkerung. Denn irgendwo müssen die Geflüchteten doch hin.

Daher gilt es weiterhin für ein liebens- und lebenswertes und weltoffenes Bocholt zusammenzustehen!

Die Würde des Menschen ist unantastbar!

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