Stichwort „Unterkunft für Geflüchtete“: Bürgerbegehren und Transparenz?

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens behaupten:

„Wir haben die Unterschriftenliste bis heute nicht veröffentlicht. Das hat einen Grund, einen organisatorischen Grund vor allen Dingen. Fortlaufende Nummerierungen sind da nämlich drauf. Und wenn man da jetzt was veröffentlicht – und die wird vervielfältigt die Liste – und da sind falsche Listen in Umlauf, das ist alles nicht so einfach.“ (Videobeitrag der Initiatoren vom 01.07.2023.)

Tatsache ist:

Bei Wahlen, ob Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Europawahlen oder Kommunalwahlen, werden die Stimmzettel in aller Regel veröffentlicht, versehen mit dem Hinweis „Musterstimmzettel“. Wieso soll das also nicht mit der Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren möglich sein? Uns ist überdies kein Bürgerbegehren bekannt, egal in welcher Stadt, wo die Unterschriftenliste unter „Verschluss“ gehalten wird. Transparenz geht anders!

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens behaupten:

„Wir verhindern einen Standort, wir verhindern gar nicht  Biemenhorst.“

Tatsache ist:

Die Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren beinhaltet die Frage: Sind Sie dafür, dass entgegen dem Ratsbeschluss 115/2023 keine Erstunterbringungsmöglichkeit für Geflüchtete am Standort „Auf dem Takenkamp“ errichtet werden soll?“ Auch im Protokoll der Ratssitzung vom 29.03.2023 kann nachgelesen werden, dass es zum „Takenkamp“ keine Alternative gibt. Oder wo sollen die Geflüchteten denn ansonsten in Biemenhorst hin?

Die Würde des Menschen ist unantastbar!

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