Stichwort „Unterkunft für Geflüchtete“: Bürgerbegehren und Transparenz?

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens behaupten:

„Wir haben die Unterschriftenliste bis heute nicht veröffentlicht. Das hat einen Grund, einen organisatorischen Grund vor allen Dingen. Fortlaufende Nummerierungen sind da nämlich drauf. Und wenn man da jetzt was veröffentlicht – und die wird vervielfältigt die Liste – und da sind falsche Listen in Umlauf, das ist alles nicht so einfach.“ (Videobeitrag der Initiatoren vom 01.07.2023.)

Tatsache ist:

Bei Wahlen, ob Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Europawahlen oder Kommunalwahlen, werden die Stimmzettel in aller Regel veröffentlicht, versehen mit dem Hinweis „Musterstimmzettel“. Wieso soll das also nicht mit der Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren möglich sein? Uns ist überdies kein Bürgerbegehren bekannt, egal in welcher Stadt, wo die Unterschriftenliste unter „Verschluss“ gehalten wird. Transparenz geht anders!

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens behaupten:

„Wir verhindern einen Standort, wir verhindern gar nicht  Biemenhorst.“

Tatsache ist:

Die Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren beinhaltet die Frage: Sind Sie dafür, dass entgegen dem Ratsbeschluss 115/2023 keine Erstunterbringungsmöglichkeit für Geflüchtete am Standort „Auf dem Takenkamp“ errichtet werden soll?“ Auch im Protokoll der Ratssitzung vom 29.03.2023 kann nachgelesen werden, dass es zum „Takenkamp“ keine Alternative gibt. Oder wo sollen die Geflüchteten denn ansonsten in Biemenhorst hin?

Die Würde des Menschen ist unantastbar!

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Stichwort „Unterkunft für Geflüchtete“: Schon gewusst?

  • Bisher gibt es in Bocholt 70 Unterkünfte für Geflüchtete,darunter zwei große Unterkünfte.
  • Biemenhorst war davon bisher ausgenommen.
  • Über die Zuweisung von Geflüchteten in den Kommunen bestimmt nicht Bocholt, sondern die Bezirksregierung Münster.
  • Die Aufnahme von Geflüchteten, die Betreuung, die Integration und alles was dazu gehört, ist stets hervorragend gelaufen.
  • Wer das Bürgerbegehren befürwortet und unterstützt, muss wissen, dass die geplante Unterkunft „Am Takenkamp“ in Biemenhorst – bei Erfolg eines anschließend möglichen Bürgerentscheids – in einen anderen Stadtteil hinkommt und/oder Turnhallen dafür freigezogen werden müssen, die dann für den Schul- und Vereinssport vorerst nicht mehr genutzt werden können.
  • Dafür stehen wir: Wer vor Krieg, Gewalt und Verfolgung Schutz sucht, braucht solidarische Unterstützung.

Übrigens: Bürgerbegehren sind zwar ein wichtiges demokratisches Mittel, um den Willen der Bürgerinnen und Bürger zu verdeutlichen und echte Teilhabe am gestalten der städtischen Politik zu ermöglichen. Vom Bürgerbegehren gegen die beschlossene Unterkunft für Geflüchtete „Auf dem Takenkamp“ in Biemenhorst halten wir jedoch nichts und sehen darin die Gefahr einer zunehmenden Spaltung der Bocholter Bevölkerung. Denn irgendwo müssen die Geflüchteten doch hin.

Daher gilt es weiterhin für ein liebens- und lebenswertes und weltoffenes Bocholt zusammenzustehen!

Die Würde des Menschen ist unantastbar!

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Marode Aasee-Holzbrücke Thema im Rat

Die Holzbrücke am Aasee muss saniert oder erneuert werden.

In der Ratssitzung am Mittwoch stand auch das Thema „Brücken-Sanierungen“ auf der Tagesordnung. Es ging dabei um eine Haushaltsüberschreitung von 140.000,00 Euro für die Sanierung von zehn Brücken. Die Holzbrücke zur Aasee-Insel, wo der chinesische Pavillon steht, war jedoch nicht in der Liste aufgeführt. 

Ratsfrau Bärbel Sauer fragte daher nach, wann denn diese Holzbrücke saniert wird. Die Antwort der Verwaltung: Dafür sei Moment kein Geld vorhanden. Außerdem sei unklar, ob dort überhaupt eine neue Brücke hinkäme, da sich dort auf der Insel seltene Brutvögel angesiedelt hätten. Der chinesische Pavillon solle dann an einer anderen Stelle versetzt werden, hieß es seitens der Verwaltung. Mittlerweile ist die marode Holzbrücke dort seit drei Jahren gesperrt. Bärbel Sauer erwiderte, dass man im letzten Jahr bei einem Workshop zum Aasee doch übereingekommen sei, die Brücke zu sanieren oder zu erneuern. Davon wollte man aber offenbar nichts mehr wissen. Der Eindruck ist vorhanden, dass die Verwaltung nun auf „Naturschutz“ spielt, um sich diesem Thema zu entledigen.

Wir bleiben hier natürlich am Thema dran. 

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Das Bürgerbegehren halten wir rechtlich für nicht sauber

Aktionsstand in der Bocholter Innenstadt „Geflüchtete willkommen“

In Bocholt wehren sich die Initiatoren eines Bürgerbegehrens gegen die geplante Unterkunft für Geflüchtete „Auf dem Takenkamp“ in Biemenhorst. Bisher gibt es in Bocholt 70 Unterkünfte für Geflüchtete, darunter zwei große Unterkünfte. Der Stadtteil Biemenhorst war bisher davon ausgenommen. Daher stößt diese Aktion auf völliges Unverständnis. Das Bürgerbegehren ist unseres Erachtens so nicht zulässig. Daher haben wir in Sachen „Vorprüfung“ am Mittwoch (21. Juni) im Rat dagegen votiert. Die Gründe, die dazu geführt haben, hat Ratsfrau Bärbel Sauer im Rat vorgetragen und zugleich den Ratsbeschluss dazu beanstandet, siehe nachfolgend:

1. Die Satzung der Stadt Bocholt für Bürgerbegehren sieht zwingend vor, dass die an die Stadtverordnetenversammlung gerichtete Bürgerbegehren beim Büro des Bürgermeisters einzureichen sind (siehe § 6 Abs. 3).

2. In den Publikationen „Mehr Demokratie NRW“ steht, dass die Anmeldung eines Bürgerbegehrens per E-Mail den Ablauf der Einreichungsfrist nur dann unterbricht, wenn die E-Mail mit einer elektronischen Signatur versehen ist.

Dazu habe ich bereits im Vorfeld beim Bürgermeister einige Fragen eingereicht.

3. Bei der Fragestellung im Schreiben der Initiatoren vom 01.06.2023 ist weder ein „Nein“ noch ein „Ja“ aufgeführt.

4. Die Begründung steht in keiner Weise im Zusammenhang mit der Fragestellung.

5. Die Formulierung zu der Kostenschätzung stimmt nicht mit der Formulierung der Verwaltung überein. Mit keinem Wort wird erwähnt, dass die angegebenen Kosten von 41.000,00 Euro nur dann entstehen könnten, wenn die vorgesehene Erstunterkunft „Auf dem Takenkamp“ nicht realisiert werden kann – und somit ein Alternativstandort im Stadtgebiet identifiziert, geprüft, geplant und kommuniziert werden müsste.

6. Im Schreiben der Initiatoren vom 01.06.2023 an die Stadt Bocholt ist nicht erkennbar, zudem schlecht lesbar, welche Formulierungen konkret geprüft und was davon Bestandteil des Bürgerbegehrens sein soll.

7. Auch ist nicht bekannt, welche persönlichen Daten die Teilnehmer*innen des Bürgerbegehrens auf der Unterschriftenliste eintragen sollen.

8. Überhaupt fehlt der Entwurf für das geplante Bürgerbegehren, damit eine Vorprüfung vorgenommen werden kann.

Würde die Vorprüfung des Bürgerbegehrens trotz dieser massiven Mängel durchgehen, wäre das rechtlich nicht sauber. „Ich richte nun an sie Herr Bürgermeister die Frage, wie sie damit umgehen“, so Bärbel Sauer in der Ratssitzung. Der Bürgermeister ist auf die Fragen jedoch nicht eingegangen, sondern nur auf die Fragen, die ihm von uns im Vorfeld der Ratssitzung schriftlich vorlagen. Es ist ein Trauerspiel, wie die Menschlichkeit dabei völlig außer acht gelassen wird.

Aktualisiert: 23.06.2023

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Viele offene Fragen zum Abbau der maroden Holzbrücke am Rodelberg

Die 19 Meter lange und 3,40 Meter breite Holzbrücke am Rodelberg steht seit der Sperrung aus Sicherheitsgründen im Jahr 2020 im Fokus der öffentlichen Diskussion, da eine neue Brücke immer wieder hinausgezögert wurde, während andere Projekte vorrangig angegangen wurden.

Die Holzbrücke war immer wieder mal Thema im Rat und im Ausschuss für Umwelt und Grün. Dazu hatte die Soziale Liste Bocholt mehrere Ratsanfragen und einen Antrag zum Haushalt gestellt. Schließlich hat die Stadt Bocholt am 26. Mai 2023 mit einer Pressemitteilung angekündigt, dass die Rückbauarbeiten der maroden Holzbrücke am 30. Mai 2023 beginnen.

Am 30. Mai 2023 war Rainer Sauer in der Mittagszeit am Rodelberg, um sich das Ganze vor Ort anzusehen. Was er in Bezug auf Arbeitssicherheit und den Abbau der Holzbrücke sah, war unfassbar. Aus dem gleichen Grund war er dort auch noch mal am späten Abend und am nächsten Tag des schrecklichen Unfalls am 31. Mai 2023. Es bot sich ein schlimmes Bild: Die Holzbrücke lag im Wasser. Polizei- und Rettungsfahrzeuge standen an der Unfallstelle.

Viele Fragen stellen sich, so u.a.:

  • Wieso wurde für die Beseitigung der maroden Holzbrücke keine externe Fachfirma beauftragt?
  • Wieso wurde die Holzbrücke über Wasser zerlegt, statt das schwere Bauwerk mit einem oder mehreren Kranwagen anzuheben und wegzuschaffen oder erst dann zu zerlegen?
  • Wieso wurden die Abbauarbeiten offenbar nicht überwacht?
  • Warum bestand die Kolonne nur aus drei Personen?
  • Wieso gab es keine Fluchtwege bzw. wurden diese durch Baufahrzeuge versperrt?
  • Wurde der Verpflichtung in Sachen Gefährdungsbeurteilung nachgekommen, nämlich die Ermittlung und Beurteilung der für die Beschäftigten und die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen? Wenn ja, wie sehen die Ergebnisse konkret aus?
  • Wer ist dafür verantwortlich und trägt die Verantwortung?

Eine Dokumentation mit einigen Fotos und Anmerkungen befinden sich auf der Seite „Holzbrücke Rodelberg“. Die Videos werden nicht veröffentlicht. Diese und die Fotos wurden noch am Tag des Unfalls der Polizei überreicht.

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Mitmach-Aktion: Geflüchtete willkommen in Bocholt – auch in Biemenhorst!

„Geflüchtete willkommen in Bocholt – auch in Biemenhorst“ – unter diesem Motto startet die Wählergemeinschaft Soziale Liste Bocholt eine Transparent-Aktion in der Bocholter Innenstadt und in den Stadtteilen. „Alle Bürgerinnen und Bürger können daran teilnehmen und ihre Willkommens-Botschaft durch Unterschrift und/oder kreativ auf ein 5 Meter langes Stofftransparent signieren“, heißt es in der Mitteilung. Es gibt keine Altersbegrenzung, Klein und Groß sind zum mitmachen eingeladen. Die Termine für die Aktion werden zurzeit noch abgestimmt und in der kommenden Woche auf der Homepage der Wählergemeinschaft veröffentlicht unter www.soziale-liste-bocholt.de.

Für ein Miteinander, statt Spaltung der Bocholter Bevölkerung

Mit der Aktion und einem Aufruf, der dann ebenfalls zur Verteilung kommen soll, will sich die Wählergemeinschaft vor die Geflüchteten stellen und Stimmungen gegen sie eine Absage erteilen:

„Wer vor Krieg, Gewalt und Verfolgung Schutz sucht, braucht solidarische Unterstützung. Dennoch wurde bei der Stadt Bocholt die Vorprüfung eines Bürgerbegehrens in Sachen der geplanten Unterkunft für Geflüchtete „Am Takenkamp“ in Biemenhorst beantragt. Die Initiatoren wollen offenbar erreichen, dass dort keine Unterkunft hinkommt.

Bürgerbegehren sind zwar ein wichtiges demokratisches Mittel, um den Willen der Bürgerinnen und Bürger zu verdeutlichen und echte Teilhabe am gestalten der städtischen Politik zu ermöglichen. Vom Vorhaben, ein Bürgerbegehren  gegen die vom Rat beschlossene Unterkunft für Geflüchtete „Am Takenkamp“ in Biemenhorst zu initiieren, halten wir jedoch nichts und sehen darin die Gefahr einer zunehmenden Spaltung der Bocholter Bevölkerung.

Vielmehr müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, eine würdige Unterbringung zu gewährleisten. Dazu hat die Stadt Bocholt in zwei Bürgerversammlungen ein überzeugendes Konzept vorgestellt, welches alles beinhaltet zur Integration und für ein Miteinander. Nun liegt es an uns gemeinsam, Geflüchtete willkommen zu heißen, statt sie mit irgendwelchen Ideologien und fadenscheinigen und unhaltbaren Begründungen abzulehnen. Denn: Irgendwo müssen die Geflüchteten doch hin und endlich zur Ruhe kommen! Die Würde des Menschen ist unantastbar!“

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Für zügige Umsetzung der Zugverbindung Bocholt in Richtung Münster

Die Weiterfahrt nach Münster muss zügig angepackt und umgesetzt werden.

Die Soziale Liste Bocholt startet eine Initiative in Richtung Landesregierung Düsseldorf, um die Wiederbelebung der Zugverbindung zwischen Bocholt und Coesfeld in Richtung Münster zu beschleunigen.  Dazu erklärt die Wählergemeinschaft:

„Zunächst muss zwar erst noch die Machbarkeitsstudie abgewartet werden, die voraussichtlich im Herbst fertig gestellt sein soll, jedoch ist von einem positiven Ergebnis auszugehen. Doch dann sollte auch zügig mit der Umsetzung begonnen werden. Die Zielplanung 2032/2040, die aus der Zielnetzplanung des Verkehrsministeriums NRW aus dem letzten Jahr hervorgeht, ist viel zu lang. Denn die erforderliche Verkehrswende lässt nicht auf sich warten. Die Menschen in dieser Region wollen mehr Mobilität und endlich eine Zugverbindung, die nicht in Bocholt endet. Während  im Altkreis Ahaus im Bereich Schienenverkehr aufgerüstet wird, wird der Altkreis Bocholt-Borken stiefmütterlich behandelt. Diese Ungerechtigkeit und Ungleichheit stinkt zum Himmel. Die regelmäßigen Zugausfälle zwischen Bocholt und Wesel – u.a. aufgrund von Baumaßnahmen – wären nicht so dramatisch, wenn der RE 19 nicht in Bocholt Endstation hätte, sondern weiterfahren könnte in Richtung Münster, so dass die Menschen, die in Richtung Ruhrgebiet/Essen fahren müssen, dann in Borken umsteigen könnten. Geplant und in Vorbereitung ist eine Petition, die an die Landesregierung und die betroffenen Kommunen gehen soll, wo die Trasse wiederbelebt und in Richtung Münster führen soll. Auch gegenüber NRW- Verkehrsminister Olivier Krischer hatten Vertreter*innen der Sozialen Liste Bocholt kürzlich bei einer Verkehrskonferenz in Düsseldorf bereits für eine zügige Realisierung der Bahnverbindung geworben.“

Und: Für einen Radschnellweg müsse die stillgelegte Bahntrasse tabu bleiben. Zumal es nun zwischen Bocholt und Rhede einen sanierten und verbreiterten Radweg gebe, der völlig ausreiche, heißt es in der Mitteilung. 

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Ist Bocholts Bürgermeister im Rat überfordert? 

Bürgermeister Thomas Kerkhoff hat offenbar regelmäßig Probleme im Umgang mit der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt und der Gemeindeordnung NRW. So sieht es Rainer Sauer, der Vorsitzende der Wählergemeinschaft Soziale Liste Bocholt. In der Ratssitzung am Mittwoch (24.Mai) sei es ebenso nicht korrekt gelaufen. Dazu listet die Wählergemeinschaft eine Reihe von Vorgängen auf und erklärt dazu: :

Der Bürgermeister behauptet: Die Fragesteller*innen einer Einwohneranfrage dürfen in der Stadtverordnetenversammlung keine Zusatzfragen stellen (29. März). 

Tatsache ist: Es sind bei der Behandlung der Fragen bis zu drei Zusatzfragen in der Stadtverordnetenversammlung möglich.

Der Bürgermeister behauptet: Die Redezeit für Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung beträgt 3 Minuten, für Fraktionsvorsitzende 5 Minuten (24. Mai).

Tatsache ist: Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt sieht für alle Stadtverordneten eine Redezeit von 3 Minuten vor.

Der Bürgermeister behauptet: Der Änderungsantrag der Sozialen Liste Bocholt zur Rathaussanierung sei verspätet eingegangen (24.Mai).

 Tatsache ist: Dafür gibt es keine Fristen. Änderungsanträge können selbst noch in der Stadtverordnetenversammlung gestellt werden, wenn die Anträge zur Behandlung anstehen. 

Der Umgang mit Anträgen ist ein dickes Problem

Und: Der Bürgermeister stellt zunächst die Anträge/Änderungsanträge, die den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung schriftlich zugegangen sind, vor. Dann erläutert er direkt seine Position dazu, erst dann erhalten die Antragsteller*innen Gelegenheit ihre Anträge nochmals persönlich zu begründen (Zuletzt am 24.Mai).

In mehrerer Hinsicht entspricht das nicht den Regularien der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt und auch nicht der Gemeindeordnung NRW. Zu allererst ist nämlich den Antragsteller*innen das Wort zu erteilen, damit diese ihre Anträge/Änderungsanträge nochmals vorstellen und begründen können. Sollte der Bürgermeister zu den Anträgen / Änderungsanträgen eine Gegenrede halten wollen, müsste er zudem eine der stellvertretenden Bürgermeisterinnen darum bitten, die Leitung der Stadtverordnetenversammlung zu übernehmen, was er aber so nicht praktiziert. Denn nur so wäre die Neutralitätspflicht des Bürgermeisters bewahrt. 

Auffällig dabei ist auch, dass die Fraktionen dies mit sich machen lassen. Wenn unbequeme Anträge /Änderungsanträge anstehen, ist es vielleicht auch wohltuend, weil man sich dann hinter dem Bürgermeister verstecken kann, statt selber Farbe zu bekennen und zu dem zu stehen, was man an Meinung hat. Gerade bei der millionenteuren Rathaussanierung sollte Mut zur Meinung bestehen, anstelle andere für sich Reden zu lassen und es dann am Ende einfach nur abzunicken. 

Verwaltungsjurist und Jahre lange Erfahrungen als Bürgermeister

Fazit: Kerkhoff ist Verwaltungsjurist und seit fast zehn Jahren führt er das Amt des Bürgermeisters aus, vormals in Gescher. Er muss also wissen, wie man eine Ratssitzung ordnungsgemäß durchführt. Oder sollen so – bezüglich der Umgang mit den Anträgen – seine Interessen und die der CDU-Fraktion bewahrt oder durchgesetzt werden?

Parlamentarische Demokratie geht anders. Daher ist der Bürgermeister dringend gefordert, sein Wirken und Handeln in der Stadtverordnetenversammlung zu überdenken und die Regularien dazu einzuhalten.

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Millionenteure Rathaussanierung: Chance verpasst!

Die Rathaussanierung – ein Fass ohne Boden.

In der Ratssitzung am Mittwoch bestand noch einmal die Chance, die Reißleine zu ziehen und die millionenteure Rathaussanierung abzuwenden. Wir sprechen hier von 78 Millionen Euro – und das ist noch nicht die Endabrechnung. Nach der bisherigen Kostensteigerung zu urteilen wird Bocholt die Schallmauer von 100 Millionen Euro durchbrechen. Doch das macht im Rat niemanden unruhig, im Gegenteil. Ein Antrag, womit die Ministerin Ina Scharrenbach den Denkmalschutz aufheben soll, wurde mehrheitlich vom Tisch gefegt. Im Falle eines Erfolges hätte die Stadt Bocholt viel Geld sparen können. Selbst dann, wenn der Rat weiterhin für die Rathaussanierung wäre.

Wir sind immer noch davon überzeugt, dass die Initiative dazu in Richtung Düsseldorf Erfolg hätte. Andere Städte haben es uns bereits vorgemacht. Und wenn Abriss, hätte der Theatersaal stehen bleiben können.

Schade nur, dass Gegenreden der Verwaltung ungeprüft übernommen werden. Was sind die Auswirkungen? Bocholt wird durch die Rathaussanierung im Vergleich zu anderen Kommunen um Jahre zurückstehen: Die Innenstadtentwicklung ist eine Katastrophe, Brücken vergammeln und sind gesperrt, Radweg-Sanierungen werden nur unzureichend angegangen, Schulsanierungen und Schulneubau werden um Jahre nach hinten geschoben – stattdessen werden millionenteure Container für den Schulunterricht angemietet.

Mal wieder eine Chance für unser Bocholt verpasst!

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Bezahlbarer Wohnraum wird vernichtet: Die Ungerechtigkeit stinkt zum Himmel!

Was für eine verkehrte Welt: 32-Mietparteien sollen ihre Wohnungen an der Wagenfeldstraße 7 verlassen, damit an dieser Stelle ein Luxushaus mit 85 Wohneinheiten entstehen kann. Eigentümerin des Grundstücks und des Hochhauses ist die Bocholter Heimbau eG. Vieles dazu ist noch unbekannt, auch die Mietpreise. Bezahlbarer Wohnraum ist in Bocholt Mangelware – und genau der soll mit Baggern beiseite geschafft werden.  Ein fast doppelt so großes und freies Grundstück befindet sich im Kubaai-Gebiet an der Industriestraße . Die Idee, das Luxushaus des Rheder Investors an dem Alternativstandort  zu errichten, damit die Bagger nicht anrollen und die Betroffenen und ihre Familien weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, hat der Investor mitbekommen. Die Idee findet er offenbar gut und  signalisierte über Radio WMW dazu grundsätzlich Bereitschaft. Jetzt muss die Stadt auf den Investor zugehen, war ebenfalls in den Nachrichten bei  WMW zu hören. Doch die Verantwortlichen der Stadt winkten in der Ratssitzung am Mittwochabend ab. Schade! Zurück bleiben enttäuschte Mieter*innen der Wagenfeldstraße 7.

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Verantwortlichen besinnen und einen Ausweg aus dem Dilemma finden, damit das Wohnhaus nicht abgerissen wird!

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