Das Bürgerbegehren halten wir rechtlich für nicht sauber

Aktionsstand in der Bocholter Innenstadt „Geflüchtete willkommen“

In Bocholt wehren sich die Initiatoren eines Bürgerbegehrens gegen die geplante Unterkunft für Geflüchtete „Auf dem Takenkamp“ in Biemenhorst. Bisher gibt es in Bocholt 70 Unterkünfte für Geflüchtete, darunter zwei große Unterkünfte. Der Stadtteil Biemenhorst war bisher davon ausgenommen. Daher stößt diese Aktion auf völliges Unverständnis. Das Bürgerbegehren ist unseres Erachtens so nicht zulässig. Daher haben wir in Sachen „Vorprüfung“ am Mittwoch (21. Juni) im Rat dagegen votiert. Die Gründe, die dazu geführt haben, hat Ratsfrau Bärbel Sauer im Rat vorgetragen und zugleich den Ratsbeschluss dazu beanstandet, siehe nachfolgend:

1. Die Satzung der Stadt Bocholt für Bürgerbegehren sieht zwingend vor, dass die an die Stadtverordnetenversammlung gerichtete Bürgerbegehren beim Büro des Bürgermeisters einzureichen sind (siehe § 6 Abs. 3).

2. In den Publikationen „Mehr Demokratie NRW“ steht, dass die Anmeldung eines Bürgerbegehrens per E-Mail den Ablauf der Einreichungsfrist nur dann unterbricht, wenn die E-Mail mit einer elektronischen Signatur versehen ist.

Dazu habe ich bereits im Vorfeld beim Bürgermeister einige Fragen eingereicht.

3. Bei der Fragestellung im Schreiben der Initiatoren vom 01.06.2023 ist weder ein „Nein“ noch ein „Ja“ aufgeführt.

4. Die Begründung steht in keiner Weise im Zusammenhang mit der Fragestellung.

5. Die Formulierung zu der Kostenschätzung stimmt nicht mit der Formulierung der Verwaltung überein. Mit keinem Wort wird erwähnt, dass die angegebenen Kosten von 41.000,00 Euro nur dann entstehen könnten, wenn die vorgesehene Erstunterkunft „Auf dem Takenkamp“ nicht realisiert werden kann – und somit ein Alternativstandort im Stadtgebiet identifiziert, geprüft, geplant und kommuniziert werden müsste.

6. Im Schreiben der Initiatoren vom 01.06.2023 an die Stadt Bocholt ist nicht erkennbar, zudem schlecht lesbar, welche Formulierungen konkret geprüft und was davon Bestandteil des Bürgerbegehrens sein soll.

7. Auch ist nicht bekannt, welche persönlichen Daten die Teilnehmer*innen des Bürgerbegehrens auf der Unterschriftenliste eintragen sollen.

8. Überhaupt fehlt der Entwurf für das geplante Bürgerbegehren, damit eine Vorprüfung vorgenommen werden kann.

Würde die Vorprüfung des Bürgerbegehrens trotz dieser massiven Mängel durchgehen, wäre das rechtlich nicht sauber. „Ich richte nun an sie Herr Bürgermeister die Frage, wie sie damit umgehen“, so Bärbel Sauer in der Ratssitzung. Der Bürgermeister ist auf die Fragen jedoch nicht eingegangen, sondern nur auf die Fragen, die ihm von uns im Vorfeld der Ratssitzung schriftlich vorlagen. Es ist ein Trauerspiel, wie die Menschlichkeit dabei völlig außer acht gelassen wird.

Aktualisiert: 23.06.2023

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